Wir wollen in unseren Räumen, bei unseren Veranstaltungen, und in unserem Miteinander einen konstruktiven Umgang pflegen, der diskriminierendes Verhalten zurückweist, aber zulässt, dass alle Beteiligten aus Fehlern lernen.
Positives und erwartetes Verhalten ist:
Inakzeptables Verhalten ist beispielsweise:
Wenn inakzeptables Verhalten beobachtet oder erfahren wird, sollte es einer zuständigen Person gemeldet werden. Derzeit ist der Vorstand zuständig. Die Meldung kann schriftlich, in Textform, oder mündlich erfolgen. Wenn die Meldung mündlich erfolgt, wird sobald irgend möglich ein Protokoll angefertigt.
Zum Zeitpunkt der Meldung kann und wird noch nicht bestimmt werden, ob eine Verletzung dieser Regeln vorlag, und welche Konsequenzen gezogen werden.
Diese Meldung erfolgt im Vertrauensverhältnis und wird nur mit Zustimmung der Beteiligten weitergetragen.
Die zuständigen Personen (derzeit: der Vorstand) bemühen sich um ein Gespräch mit allen Seiten, um das Vorkommen aus allen Blickwinkeln zu sehen. Anschließend legen sie eine oder mehrere Konsequenzen fest.
Diese können sein:
Die Entscheidung wird den Betroffenen mitgeteilt. Eine Mitteilung an alle Mitglieder erfolgt, wenn nötig, und in der gebotenen Kürze, ohne die Details der Vorkommnisse darzulegen.
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch wahlweise beim Vorstand oder im Fall des Ausschlusses bei der Mitgliederversammlung erhoben werden.
Diese Regeln finden Anwendung in unseren Räumen, auf unseren Veranstaltungen, in digitalen Räumen (z.B. unseren Chatrooms und Mailinglisten), und wenn wir unseren Verein nach außen vertreten.